Bei Ihrem aktuellen Bauvorhaben läuft alles glatt.
Nach den Vertragsverhandlungen hat der Bauherr ohne Murren unterschrieben und der Baufortschritt kann sich auch sehen lassen.
Doch dann tritt etwas Unvorhergesehenes ein.
Dadurch kommt es zu Verzögerungen.
Sie kennen das alle.
Wenn es nun noch zu Mängeln kommt, ist das gute Verhältnis zum Bauherrn getrübt. Häufig enden solche Situationen vor Gericht.
Nun kommt es darauf an, ob sie gut vorbereitet sind und eine lückenlose und rechtssichere Baudokumentation vorweisen können.
Der E-Learning-Kurs zum Thema Baudokumentation
von Rechtsanwalt Frank Zillmer
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Aber auch, wenn alles gut geht, gehört eine aussagekräftige Baudokumentation zu den geschuldeten Leistungen nach der HOAI, soweit das vertraglich vereinbart ist.
Die Dokumentationspflichten für Architekten und Ingenieure ergeben sich aus dem Architekten- bzw. Ingenieurvertrag.
Eine gute Dokumentation ist
Es ist zu empfehlen, eine Liste aller gewünschten Unterlagen anzufertigen und sowohl im Bauvertrag als auch im Architektenvertrag genau zu regeln, was wie dokumentiert werden soll, um künftigen Streit zu vermeiden.
So kann später auch die Vollständigkeit leicht geprüft werden.
"Bilder sagen mehr als 1000 Worte"
... aber lassen sich Ihre Bilder auch den Situationen zuordnen?
In dem Kurs Das 1x1 der Baudokumentation lernen Ihre Mitarbeiter wann und warum eine Dokumentation auf Baustellen für alle im Unternehmen wichtig ist und wie aussagekräftige Fotos gemacht und sinnvoll beschriftet werden.
Ist eine sehr umfangreiche Baudokumentation gewünscht, kann dies für den Planer mit erheblichem personellem und organisatorischem Aufwand verbunden sein. Dieser zusätzliche Aufwand ist nicht durch die Grundleistungen der HOAI abgedeckt.
Architekten und Ingenieure sollten daher schon beim Vertragsschluss auf den geschuldeten Umfang der Baudokumentation achten und gegebenenfalls ein Honorar für besondere Leistungen vereinbaren.
Architekten und Ingenieure sind nicht nur Interessenvertreter des Bauherrn gegenüber bauausführenden Unternehmen. Sie helfen dem Bauherrn auch beim Nachweis der Einhaltung von Förderrichtlinien.
Eine sorgfältige Dokumentation unterstützt den Bauherrn, wenn bauausführende Unternehmen Behinderungen oder Nachträge geltend machen und eine Verlängerung der Ausführungszeiten oder eine Vergütungsanpassung verlangen:
Mit einer aussagekräftigen Dokumentation lassen sich die Angaben der Unternehmer auf ihre Richtigkeit hin überprüfen oder widerlegen.
Erst mit der Bescheinigung darüber, dass bei der Baumaßnahme die Förderrichtlinien eingehalten worden sind, kann der Bauherr Fördermittel abrufen.
Eine Dokumentation ist in allen Leistungsphasen der HOAI als Grundleistung vorgesehen.
Sie ist daher nicht nur Tätigkeitsnachweis, sondern dient auch der Begründung und Durchsetzung von Honoraransprüchen.
Zudem lassen sich nicht erst in der Ausführungsphase, sondern auch schon in der ersten Planungsphase Mängel- oder Schadenersatzansprüche abwehren, wenn sich mit einer geeigneten Dokumentation nachweisen lässt, dass der Bauherr rechtzeitig über Kosten, Kostenrisiken und -Entwicklungen aufgeklärt worden ist, über Risiken, Vor- und Nachteile von Bauprodukten oder Fertigungstechniken und über Termine oder terminliche Auswirkungen von Änderungswünschen.
Eine Dokumentation belegt auch, welchen Planungsstand der Auftraggeber als Grundlage für weitere Tätigkeiten freigegeben hat.
Übernimmt der Architekt oder Ingenieur die Bauleitung, insbesondere die nach LBO, haftet er auch für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten und der Bauvorschriften.
Kommt es zu einem Unfall, kann gegenüber der Staatsanwaltschaft oder Versicherungen mit einer Dokumentation belegt werden, dass die übernommenen Pflichten erfüllt worden sind und eine zivil- und strafrechtliche Haftung abgewehrt werden.
Architekten und Ingenieure sind über den jeweiligen Vertrag hinaus oft auch gegenüber Dritten in der Pflicht. Als verantwortliche Bauleiter sind sie den am Bau Beteiligten gegenüber in der Verkehrssicherungspflicht, als Bauleiter nach LBO sind sie Auge und Ohr der Bauaufsichtsbehörden.
Eine sorgfältige Dokumentation schützt Architekten und Ingenieure dann vor einer zivil-, straf- oder öffentlich-rechtlichen Haftung. Übernehmen sie Überwachungspflichten gegenüber Fördermittelgebern, müssen sie die Einhaltung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag zugunsten Dritter mit ihrer Dokumentation nachweisen können.
Eine gute Dokumentation liefert bei einer Streitigkeit zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber eine gute Beweislage. So ist der Zustand sowohl vor als auch nach der Abnahme festgehalten. Eine gute Beweislage hat einen großen Einfluss auf den Ausgang einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
BEISPIEL
Kann ein Planer oder Bauleiter durch eine gute und lückenlose Dokumentation die Einhaltung seiner Bauüberwachungspflichten nachweisen, kann er damit seine eigene Haftung minimieren.
BEISPIEL
Terminliche und vergütungstechnische Nachträge werden durch einen Vergleich der vertraglichen Bau-Soll- Situation mit der aktuellen Bau-Ist- Situation bewertet. Zudem ist zu klären, warum der Auftraggeber für die Änderungen einzustehen hat.
BEISPIEL
Der Auftraggeber kann mit der Dokumentation seines Bauleiters nachweisen, dass der angeblich behinderte Unternehmer, der die Baustelle verlassen hat, in anderen Bereichen Baufreiheit hatte und seine Mitarbeiter mit wenig Aufwand hätte umsetzen können.
Das hilft dem Auftraggeber bei der Abwehr überzogener Forderungen des Unternehmers nach einer Verlängerung von Ausführungsfristen.
Eine Dokumentation dient dem Nachweis erbrachter Tätigkeiten zur Durchsetzung der eigenen Vergütung, aber auch zur Überprüfung der Vergütungsansprüche anderer am Bau Beteiligter gegenüber dem Auftraggeber.
Sie dient der Beweissicherung, wenn es zu Mängeln oder Schadenersatzansprüchen kommt.
BEISPIEL
Architekten und Auftraggeber sollten einen Zeitpunkt für die Übergabe der Dokumentation absprechen und bestenfalls einen Termin vereinbaren. Es sollte mehrere Termine für bestimmte Dokumentationsteile geben, da beispielsweise der Abschluss der Entwurfsplanung, die Vergabeunterlagen und die Aufmaßunterlagen naturgemäß unterschiedliche Abgabezeitpunkte haben. Die Dokumentation beginnt bei der Grundlagenermittlung und wird im Laufe der Planungs- und Bauphase ständig weitergeführt und ergänzt.
Sind in einem Architektenvertrag nur einzelne Leistungsphasen beauftragt, so ergibt sich daraus automatisch der begrenzte Umfang der Dokumentationspflicht. Der bauleitende Architekt ist nach Abschluss des Bauvorhabens im Rahmen seiner Vertragspflichten für die vollständige Dokumentation verantwortlich.
Eine Baudokumentation muss vollständig, fachlich korrekt und für den Anwender verständlich sein.
Die Übergabe der Dokumentation sollte nachgewiesen werden können!
Sollte es zu einem Streit kommen, sind sie dann auf der sicheren Seite. Hierauf ist grade bei „schwierigen“ Auftraggebern oder wenn Sie auf große Risiken hingewiesen haben, zu achten.
BEISPIEL
Der Auftraggeber wünscht eine Ausführung von Bodenbelagsarbeiten vor einer ausreichenden Trocknung des Estrichs, um Zeit zu sparen. Der Planer weist den Auftraggeber auf die Risiken hin, die von der zu frühen Verlegung von Bodenbelägen ausgeht. Er minimiert so seine Haftung.
Lässt sich der Planer die Übergabe seiner Bedenkenanzeige vom Auftraggeber quittieren, kann er beweisen, dass er den Auftraggeber rechtzeitig und vollständig über die Risiken aufgeklärt hat.
Die Dokumentation sollte mindestens über die Gewährleistungszeit von 5 Jahren nach Abnahme der Architekten- oder Ingenieursleistung aufbewahrt werden. Zudem ist an eine Datensicherung zu denken.
Die Dokumentation von Vergabeverfahren dient der Korruptionsbekämpfung und belegt sachgerechte Entscheidungen.
Wichtig für das Mängel- und Nachtragsmanagement, aber auch für allgemeine Vergütungsfragen ist es, die Bauabläufe auch noch nach Jahren nachvollziehen zu können, wenn es darüber zum Streit kommt.
BEISPIEL
Sollten sich Veränderungen auf die Baukosten auswirken, kann der Planer dies rechtzeitig erkennen und auf die Ursache oder künftige Kosten späterer Leistungen eventuell noch Einfluss nehmen. Hierüber ist der Auftraggeber zu beraten.
BEISPIEL
Die Dokumentation dient sowohl zur Darstellung der Kostenentwicklung als auch dem Nachweis über die Information des Auftraggebers darüber.
Schnittstellen sind in den Planerverträgen ebenso zu regeln wie in den Bauverträgen.
Die Umsetzung ist aber zu dokumentieren:
Der Baufortschritt eines jede Gewerks kann mit Text und Fotos dokumentiert werden und bei Streitigkeiten kann belegt werden, warum z.B. mehr Zeit oder Material benötigt wurde. Kann ein Gewerk nicht fristgerecht mit einer Arbeit beginnen, zeigt die Dokumentation des Vorgewerkes, warum die Arbeiten nicht fristgerecht abgeschlossen worden sind.
So können Verantwortlichkeiten auch noch nach Jahren nachvollzogen werden.
Eine gute Baudokumentation kann Vertrauen aufbauen und Missverständnisse vorbeugen
BEISPIEL
Der Bauherr ist dank einer guten Baudokumentation regelmäßig über den Bauablauf informiert und weiß, dass es Lieferschwierigkeiten gab und kennt auch die Ursachen dafür. Er ist daher nicht überrascht, wenn sich beispielsweise Ausführungsfristen ändern und der Bauverlauf sich verzögert.
Der Bauherr ist dann nicht über eine schlechte Planerleistung verärgert, sondern kann die Verzögerung der Lieferschwierigkeit zuordnen. Diese Transparenz kann Missverständnissen vorbeugen.
Die rechtsgeschäftliche Abnahme der Bau- und Architektenleistungen ist ein bedeutender Wendepunkt im Bauablauf: Werklohn und Honorar werden fällig, die Gewährleistung beginnt und die Beweislast kehrt sich um; es droht der Verlust nicht vorbehaltener Ansprüche usw.
Der Abnahmezeitpunkt, fehlende Leistungen, vorbehaltene Mängel und Vertragsstrafeansprüche sind daher im Abnahmeprotokoll ebenso zu dokumentieren wie Fristen, die zur Mangelbeseitigung oder zur Ausführung fehlender Restleistungen gesetzt worden sind.
BEISPIEL
Im Bauablauf gerügte, aber noch nicht beseitigte Mängel müssen im Abnahmeprotokoll aufgeführt und erneut gerügt werden – sonst verliert der Auftraggeber unrettbar wichtige Gewährleistungsrechte!
Bleiben Sie auf dem Laufenden!
Ulrike Zillmer
Zillmer-Seminare
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