Viele Planer wissen nicht, wann und wie Sie Ihre Planungs- und Überwachungsleistungen abnehmen lassen können und dass sie diese abnehmen lassen müssen.
Dies führt häufig dazu, dass Architekten und Ingenieure 10 Jahre und länger für
Planungs- und Überwachungsfehler haften und ihren Versicherungsschutz gefährden !
Das muss nicht sein!
Nach Ablauf der Gewährleistung der bauausführenden Unternehmer haftet der Architekt oder Ingenieur allein und weitgehend ohne Regressmöglichkeiten gegen ausführende Handwerker für Überwachungsfehler.
Das wollen Sie nicht!
Bleiben Sie auf dem Laufenden!
Ulrike Zillmer
Zillmer-Seminare
Alte Dorfstraße 40
24107 Kiel, Germany
info@zillmer-seminare.de
0431-3198310