Der EuGH hat am 4.7.2019 entschieden, dass das Preisrecht der HOAI nicht europarechtskonform ist. Daraus ergibt sich das Verbot der Anwendung der Mindest- und Höchstsätze der HOAI im Vergabeverfahren. Der Wegfall der Mindest- und Höchstsätze führt zu neuen Rechtsgrundlagen für Architekten- und Ingenieurverträge. Architekten und Ingenieure sind nun verunsichert.
Auswirkungen auf laufende Verträge
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Ulrike Zillmer
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