HOAI nach dem EuGH Urteil

Welche Auswirkungen und Folgen hat die Entscheidung des EuGH vom 4.7.19 auf die Anwendung der HOAI ?

Quo vadis HOAI?

Der EuGH hat am 4.7.2019 entschieden: Das Preisrecht der HOAI ist nicht europarechtskonform


Daraus ergibt sich das Verbot der Anwendung der Mindest- und Höchstsätze der HOAI im Vergabeverfahren. Der Wegfall der Mindest- und Höchstsätze führt zu neuen Rechtsgrundlagen für Architekten- und Ingenieurverträge. Architekten und Ingenieure sind nun verunsichert.

Auf vielfachen Wunsch wird in diesem Seminar zudem das Haftungsrecht  und das Gewährleistungsrecht erörtert:


Architekten und Ingenieure müssen für ihren Auftraggeber dessen Gewährleistungsansprüche gegen die Bauunternehmen aus technischer Sicht begleiten. Für den Auftraggeber ergibt sich die Frage, welche Rechte sie gegen Bauunternehmen haben, damit sie die Qualität der Arbeit der beauftragten Architekten und Ingenieure sachgerecht bewerten und überwachen können.

Architekten und Ingenieure haften Ihrem Auftraggeber ebenfalls für Mängel an ihrer Architekten- und Ingenieurleistung. Das Seminar erläutert, welche Ansprüche aus Planungs- und Überwachungsfehlern entstehen und wie Baukostenüberschreitungen begegnet werden kann.

Inhalte der Schulung:

EuGH-Urteil zur HOAI


  • Auswirkungen auf laufende Verträge
  • Ist die HOAI noch anwendbar?
  • Wie ist ein auskömmliches Honorar zu kalkulieren?
  • Welche Regelungen gelten für die Verlängerung von Planungs- und Bauzeit?
  • Welche Vertragsmuster sind zu empfehlen?

Gewährleistungsrecht

Welche Rechte hat der Auftraggeber?


Gewährleistung der Architekten und Ingenieure

  • Planungsfehler
  • Überwachungsfehler




Sie können dieses Seminar auch als Inhouse-Seminar buchen. Sprechen Sie uns an:


DER ERSTE SCHRITT ZUM INHOUSE-SEMINAR

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