Schadstoffe in Fertighäusern aus den 70er Jahren

Schadstoffe in Fertighäusern aus den 70er Jahren – Kann man an dem Geruch eine Schadstoffbelastung erkennen?

Schadstoffe in Fertighäusern aus den 70er Jahren



von Frank Zillmer  -  04.04.202

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht


Warum gerade Fertighäuser aus den 70ern betroffen sind


In den 1950er bis 1980er Jahren sind Häuser oft in Holzrahmenbauweise als so genannte „Fertighäuser“ errichtet worden. Die von 1956 bis 1989 geltende Version der Holzschutznorm DIN 68800 verpflichtete die Unternehmen zum Einsatz von (heute verbotenen) Holzschutzmitteln, die aber auch noch heute schwere Gesundheitsschäden auslösen können. Die Holzschutzmittel („Xylamon“, „Hylotox 59“ u.a.) wurden damals auch zur Behandlung von Dachstühlen, Wand- und Deckenpaneelen verwendet; auch von Heimwerkern. Die Schadstoffe finden sich daher nicht nur in Fertighäusern aus dieser Zeit, dort aber mit großer Wahrscheinlichkeit.

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Schadstoffe sind leider die Regel


Die Schadstoffe führen auch heute noch oft zu einem muffigen Geruch in den Häusern, den man fälschlich auch für einen Geruch nach Feuchtigkeit und längerem Leerstand halten kann. Manchmal riecht das Haus aber auch unauffällig. Der Geruch ist aber das geringere Problem:


Asbest, Formaldehyd, Lindan, PCP und weitere Schadstoffe


Die Holzschutzmittel enthielten vor allem die heute verbotenen Wirkstoffe Pentachlorphenol (PCP), Lindan oder DDT.

Zu den verwendeten Holzschutzmitteln kamen im Fertighausbau Formaldehyd in Spanplatten sowie Asbestprodukte. Auch hochgiftige Dioxine finden sich gelegentlich als Verunreinigung von PCP.


Auch heute -Jahrzehnte nach ihrer Anwendung- können diese Giftstoffe noch erhebliche Gesundheitsschäden auslösen, wobei die Auswirkungen von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein können.

Konzentrationsstörungen, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Schlafstörungen, Gereiztheit, motorische Ungeschicklichkeit, Hauterkrankungen, Leberschäden, Schwächungen des Immunsystems, Schädigungen des Nervensystems, krebserregende Wirkungen – die Palette der Gesundheitsschäden ist breit und Schäden treten oft erst nach vielen Jahren auf.


Auf der Suche nach einem Ferienhaus für die Familie kamen wir mit dem Thema in Berührung:


Uns fiel ein muffiger, leicht stechender Geruch auf


Die Baubeschreibung in den Baugenehmigungsunterlagen des Fertighauses von Neckermann-Streif aus dem Jahr 1971 brachte uns auf die Spur, vor dem Erwerb nach Erfahrungen mit diesem Haustyp im Internet zu suchen.

Hinweise auf Schadstoffe waren zahlreich und alarmierend, so dass wir vor dem Kauf vorsorglich eine sachverständige Untersuchung in Auftrag gaben.


Zum Glück haben wir das Haus vor dem Erwerb von einem Sachverständigen daher auch auf Schadstoffe hin untersuchen lassen – das Gutachten liegt nun vor und belegt eine hohe Belastung mit Lindan und PCP. Zudem war Asbest verbaut.


Auch wenn es im Internet eine Vielzahl von Beiträgen zum Thema gibt, ist das allgemeine Wissen um die Problematik offenbar eher gering, obwohl hunderttausende von Häusern betroffen sind.


Hunderttausende von belasteten Häusern im Bestand auf der einen Seite und viele Menschen mit Krebs, Allergien und Depressionen auf der anderen Seite sollten das Thema jedoch wichtiger erscheinen lassen:

Planer und Handwerker müssen sich ebenso mit dem Thema befassen wie die Nutzer von Häusern, in denen in den 1950er – 1980er Jahren Holzschutzmittel verwendet worden sind. 


Nicht erst beim Abbruch, Schleifen und Bohren werden gesundheitsschädliche Stäube frei; auch die „normale“ Raumluft, der Hausstaub ist belastet. Bewohner solcher Häuser sollten sich bei gesundheitlichen Störungen auch mit einer möglichen Verursachung durch Holzschutzmittel befassen, wenn andere Ursachen nicht gefunden worden sind.


Die heute vorgeschriebene Dämmung und das luftdichte Abschließen der Gebäude schließen die Gifte zu allem Überfluss nun auch noch ein, so dass die Bewohner den Schadstoffen noch intensiver ausgesetzt sind.


Der BGH entscheidet in ständiger Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 15.9.2023, Az. V ZR 77/22 m.w.N.), dass ein Vertragspartner auch ungefragt über Umstände aufklären muss, die zu einem erheblichen wirtschaftlichen Schaden führen können. Das ist bei diesen Häusern meist der Fall, denn mit dem Überstreichen und Austausch von Teppichen ist es nicht getan.


Ist ein Haus mit Stoffen belastet, die bei der Errichtung zwar gebräuchlich waren, später aber als gesundheitsschädlich erkannt worden sind, muss der Verkäufer das beim Verkauf angeben, wenn er davon weiß (BGH, Urteil vom 27. März 2009 – Az. V ZR 30/08 – zur Asbestbelastung; OLG München, Urteil vom 02.09.2021 - 8 U 1796/18 zu sonstigen Kontaminationen).


Der Verkäufer verhält sich ansonsten „arglistig“ und kann sich damit nicht auf den ansonsten in Kaufverträgen über Immobilien üblicherweise vereinbarten Gewährleistungsausschluss berufen, § 444 BGB: Der Verkäufer haftet dann für den Mangel: Der Käufer kann den Kaufpreis mindern, Schadenersatz verlangen, seine vergeblichen Aufwendungen ersetzt verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten.

   Autoren

Eckehard Scheller

Dipl.-Ing. (FH) ISB Block und Becker

Beratende Ingenieure PartGmbB, Bochum

Holzmechaniker-Ausbildung und Gesellentätigkeit ab 1987,

1992 Bauingenieurstudium an der TFH-Berlin,

ab 1996 Tragwerksplaner im Büro Pichler Ingenieure GmbH Berlin, ab 2001 Technischer Angestellter im DIBt,

Referat „Verankerungen und Befestigungen, Treppen“,

ab 2012 Projektleiter Technisches Marketing Befestigungstechnik bei der Adolf Würth GmbH & Co. KG,

ab 2018 Leiter Technik und Normung bei der DGfM,

parallel dazu Leiter der Geschäftsstelle für den DAfM,

seit 2019 Mitarbeiter der ISB.

ISB Block und Becker Beratende Ingenieure PartGmbB, Alarichstr. 44f, 44803 Bochum


Kontakt: Eckehard Scheller



Jürgen H. R. Küenzlen

Dr.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) LL.M., M.A., M.A., Adolf Würth GmbH & Co. KG, Künzelsau

1993 Bauingenieurstudium an der TU Stuttgart,

1998 Wirtschaftsingenieurwesen-Studium HS Pforzheim,

1999 wiss. Mitarbeiter und stellv. Laborleiter am Institut für Werkstoffe an TU Stuttgart Fachbereich Befestigungstechnik.

2004 Produktmanager bei Würth,

2007 Weiterbildung zum Fachjournalisten,

2007 Fernstudium Personalentwicklung,

2021 Fernstudium Wirtschaftsrecht,

2022 Fernstudium Kommunikation,

seit 2008 Projektleiter bei Würth.


Adolf Würth GmbH & Co. KG, Reinhold-Würth-Straße 12-17, 74653 Künzelsau


Kontakt: Jürgen H. R. Küenzlen

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