Sie erfahren, wie Sie auf Bauablaufstörungen reagieren sollten und welche Regeln gelten.
Der Kooperationsgedanke steht im Bauvertragsrecht und insbesondere in der VOB/B über den Detailregelungen und sollte gerade in dieser schwierigen Zeit im Vordergrund stehen.
Vertragspartner sollten frühzeitig und offen miteinander kommunizieren, um sachgerechte und faire Einzelfallregelungen zu treffen. Viele Probleme können bei rechtzeitiger und besserer Kommunikation vermieden werden.
Zu einem fairen Miteinander gehört aber auch, sich an die vereinbarten und an die gesetzlichen Regelungen zu halten.
Sie erfahren, welche Ansprüche oder Möglichkeiten Sie bei Bauablaufstörungen haben?
- Anspruch auf Verlängerung der Ausführungsfristen?
- Anspruch auf Entschädigung?
- Vergütungsanpassung?
- Kündigungsmöglichkeiten?
Da es konkrete vertragliche Regelungen für Bauablaufstörungen aufgrund einer Pandemie bisher kaum gibt, helfen die VOB/B und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) weiter.
Inhalt
Wie gehen wir miteinander um? Kooperation – Kommunikation und fairer Umgang
Welche Bauablaufstörungen sind auf die Corona-Pandemie zurückzuführen und wie muss man darauf reagieren?
- Wie können Ausführungsfristen verlängert werden?
- Gibt es einen Anspruch auf Entschädigung?
- Gibt es einen Anspruch auf Vergütungsanpassungen?
- Gibt es Kündigungsmöglichkeiten?
- Was kann alles in dieser aktuellen Situation zu Behinderungen führen?
- Inverzugsetzen von Auftragnehmern
- Änderungen im BGB - Vertragsrecht aufgrund der Corona-Krise seit dem 1.4.2020
Ihr Vorteil: