Das Grundkonzept der HOAI wird beibehalten.
Es ist absehbar, dass es nur einige Anpassungen und keine grundlegende Neufassung geben wird. Der genaue Inhalt der neuen HOAI 2021 steht noch nicht abschließend fest, da unklar ist, inwieweit der Entwurf noch geändert wird.
Die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze wird entfallen.
Auswirkung der HOAI 2021 auf laufende Verträge
Nicht geregelt ist, wie mit Verträgen umgegangen werden soll, die vor dem 1.1.2021 geschlossen worden sind und die Mindestsätze unterschreiten oder die Höchstsätze überschreiten
- kann hier noch der Mindestsatz verlangt werden?
- können Honorare jetzt nachträglich noch angepasst werden?
Die OLG-Entscheidungen hierzu sind gegensätzlich. Auch der BGH hat diese Fragen noch nicht entschieden, sondern dem EuGH vorgelegt.
Mit einer Entscheidung des EuGH -und auf dieser Grundlage mit einer Entscheidung des BGH- ist nicht vor Mitte 2021 zu rechnen.
Werden diese Regelungen nach Vertragsschluss verschärft und entstehen hierdurch Mehrkosten, gibt es keinen Anspruch gegen den Auftraggeber, weil ihm diese Mehrkosten nicht zuzurechnen sind.