Am 2.10.2019 habe ich in Frankfurt am Main an einem BIM-Vertragsworkshop des Baugerichtstages teilgenommen. Der Workshop diente zur Vorbereitung des 8. Baugerichtstages, der im Mai 2020 stattfinden wird.
Architekten, Ingenieure und Juristen haben Lösungsansätze für BIM-Verträge diskutiert:
- Wem gehören intelligente BIM-Modelle?
- Wie können angemessene Honorare für BIM-Planungsleistungen vereinbart werden?
In Zusammenarbeit mit der Architektenkammer NRW
und der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
haben wir nicht nur vertragliche Themen erörtert, sondern dem Anliegen des Baugerichtstages entsprechend auch Anregungen für eine gesetzgeberische Tätigkeit diskutiert.
Vorhandenes soll zeitgemäß weiterentwickelt werden.
Wie sehen BIM-Modelle aus?
Intelligente BIM-Modelle sind mit der Planung verknüpfte Datenbanken.
Weitere Planer, Handwerker usw. können die BIM-Modelle sofort einsetzen und weiter bearbeiten. Auch über den Bauprozess hinaus in der Betriebsphase des Gebäudes in seiner gesamten Lebensdauer können sie genutzt und weiterverarbeitet werden.
Bieten BIM-Fähigkeiten einen Wettbewerbsvorteil
für Planer?
Mit BIM-Fähigkeiten setzt sich ein Planer von seinen Wettbewerbern ab. Sie sind auch ein Werkzeug für
Qualitätsmanagement, weil Planungsunterlagen nicht auf fehlerträchtige Art mehrfach vorhanden sind.
Dafür entstehen andere Fehlerquellen, Gefahren und Haftungsfragen:
- Wer haftet, wenn die Modelle fehlerhaft erstellt sind und Dritte mit dem fehlerhaften Modell arbeiten, ohne den Fehler zu bemerken?
- Wer koordiniert und integriert die Planung?
- Wer prüft Fachplanermodelle auf „datentechnische“ Fehler?
Digitale Gefahren – geistiges Eigentum - Urheberrecht
BIM-Modelle bergen auch digitale Gefahren.
Wie steht es um das geistige Eigentum
bei der Weiterverarbeitung durch Dritte? Mit der Herausgabe des BIM-Modells wird nicht nur eine Planung übergeben, sondern ein Werkzeug: Damit findet ein Knowhow-Transfer statt, der existenzgefährdend sein kann.
Um vertragliche oder gar gesetzliche Regelungen zu entwickeln, müssen wir Juristen besser mit BIM-Modellen vertraut sein. Nur dann, wenn ein Sachverhalt umfassend bekannt ist, kann er juristisch bewertet und geregelt werden.
Erst wenn Juristen den möglichen Umfang und die Leistungsmöglichkeiten der BIM-Modelle kennen, können sie klären, was der Auftraggeber oder Dritte für ihre jeweiligen Zwecke benötigen und entsprechende Regelungen entwickeln.